Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros Premier Sport Tour, s.r.o. mit dem Sitz Na Revíne 29/C, 83101 Bratislava, FN: 46 219 455, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Abt.: Sro, Eintrag Nr. 73743/B (nachstehend nur „Premier Sport Tour, s. r. o.“) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien für sämtliche Kombinationen von Dienstleistungen des Reiseverkehrs sowie auch sämtlicher sonstiger erbrachter und sichergestellter Dienstleistungen der Gesellschaft Premier Sport Tour, s.r.o. (nachstehend nur „AGB“) und bilden einen festen Bestandteil der Verträge, die in schriftlicher oder sonstiger geeigneter Form die Premier Sport Tour, s.r.o. abschließt, wie es nachstehend definiert ist (nachstehend nur „Vertrag“).

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auch auf das Unternehmen HOCKEY TOUR s. r. o., mit dem Sitz Na Revíne 29/C, Bratislava – mestská časť Nové Mesto 831 01, FN: 51 244 004, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava I, Abt.: Sro, Eintrag Nr. 124565/B (nachstehend nur „HOCKEY TOUR s. r. o.“) und regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beim Verkauf von Tickets sowie auch für alle anderen vom Unternehmen HOCKEY TOUR s. r. o. bereit- und sichergestellten Dienstleistungen (nachstehend nur „AGB“) und bilden einen festen Bestandteil der Verträge, die das Unternehmen HOCKEY TOUR s. r. o. in einer schriftlichen oder einer anderen geeigneten Form abschließt, wie es weiter in Teil B Tickets definiert ist (nachstehend nur „Vertrag“).

A. REISEN

I. Begriffe und Definitionen

  • Der „Reisende“ ist eine natürliche, geschäftsfähige Person, die mit Premier Sport Tour, s.r.o. einen Reisevertrag schriftlich oder in einer anderen in diesen AGB festgelegten angemessenen Form und Weise abschließt, sowie eine Person, der aufgrund des abgeschlossenen Reisevertrages touristische Leistungen zu erbringen sind. Bei mehreren Personen auf Seiten des Reisenden gilt die Bezeichnung „Reisender“ für sie in einer einzigen Zahl und alle diese Personen auf Seiten des Reisenden sind verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem Reisevertrag gesamtschuldnerisch zu erfüllen.
  • Die „Reise“ ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen, die zum Zweck derselben Reise gekauft wurden und die Premier Sport Tour, s.r.o. dem Reisenden für den vereinbarten Preis auf der Grundlage des Reisevertrags zu vermitteln verpflichtet.
  • Der „Reiseleiter“ist eine Person, die für den Verlauf der Reise im Namen der Premier Sport Tour, s. r. o. verantwortlich ist. Nicht an jeder Reise nimmt ein Reiseleiter teil. Der Reiseleiter bietet keine Dienste eines Fremdenführers an und ist nicht verpflichtet, die Reisenden am Reiseziel zu begleiten. Die Dienste eines Fremdenführers können für eine zusätzliche Gebühr auf Anfrage sichergestellt werden, wenn der Antrag an Premier Sport Tour, s. r. o. spätestens 10 Tage vor Reisebeginn eingegangen ist und vom Unternehmen Premier Sport Tour, s. r. o. bestätigt wurde. Der Reiseleiter ist insbesondere verpflichtet, die Logistik der Reise sicherzustellen (Transport, Transfers, Unterkunft, Übergabe der Tickets an den Reisenden, wenn sie im Rahmen der Reise erworben wurden).
  • Auf Anfrage“, wenn sich diese Wendung irgendwo in diesen AGB, im Reisevertrag, auf den Websites, im Angebot, in den Anweisungen, im Katalog oder in irgendwelchen sonstigen Materialien von Premier Sport Tour, s. r. o. befindet, bedeutet, dass die angegebene Dienstleistung keinen Bestandteil der Reise darstellt und auch nicht im Preis der Reise inbegriffen ist. Eine solche Dienstleistung kann dem Reisenden erbracht werden, wenn sie der Reisende verlangt, auch implizit den Preis für diese Dienstleistung akzeptiert und sie von Premier Sport Tour, s. r. o. sichergestellt wird.
  • Reisegesetz“ bedeutet das Gesetz Nr. 170/2018 Slg. über Reisen, verbundene Dienstleistungen des Fremdenverkehrs, einige Businessbedingungen im Fremdenverkehr im Sinne der geltenden Vorschriften.
  • Reisevertrag“ ist der Vertrag zwischen Premier Sport Tour, s. r. o. und dem Reisenden, wenn sein Inhalt der Kauf einer Reise ist, welcher gemäß § 16 des Reisegesetzes in schriftlicher oder einer anderen geeigneten Form abgeschlossen wurde.
  • Ein „dauerhafter Datenträger“ ist jedes Medium, das es dem Reisenden oder dem Premier Sport Tour, s. r. o. ermöglicht, an ihn adressierte Informationen auch zukünftig zu verwenden und dies für einen Zeitraum, der dem Zweck dieser Informationen entspricht, und das eine unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht, insbesondere Papier, E-Mail, SMS, USB-Stick, CD, DVD, Speicherkarte oder Festplatte des Computers.

II. Reisevertrag und sein Abschluss

  • Ungeachtet der Form verpflichtet sich Premier Sport Tour, s. r. o. durch den Abschluss des Reisevertrags, dem Reisenden die im Voraus angebotene Reise zu beschaffen, und der Reisende verpflichtet sich, den Vereinbarten Preis für die Reise zu bezahlen. Dem Reisenden können von Premier Sport Tour, s. r. o. auch weitere Dienstleistungen über den Rahmen der bei der angebotenen Reise angeführten Dienstleistungen des Fremdenverkehrs hinaus erbracht werden; in diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, den Preis für diese zusätzlichen Dienstleistungen zu zahlen.
  • Der Reisevertrag gilt für alle weiteren darin angeführten Personen. Für eine minderjährige Person wird der Reisevertrag von ihrem Erziehungsberechtigten unterzeichnet, wobei dieser, wenn er kein Teilnehmer der Reise ist, verpflichtet ist, zum Reiseantritt auch die schriftliche Erklärung einer volljährigen Person, die gleichzeitig Reiseteilnehmer ist, vorzulegen, dass diese für den Minderjährigen die volle Verantwortung übernimmt. Wenn ein Einheimischer eine Reise für einen Ausländer bestellt, ist er verpflichtet, diese Tatsache bereits bei der Bestellung der Reise schriftlich mitzuteilen.
  • Wenn der Reisende den Reisevertrag zugunsten weiterer Reisender abschließt, die im Reisevertrag angegeben sind, bestätigt er mit der Unterzeichnung des Vertrags, dass er über die schriftlichen Vollmachten der übrigen Reisenden zum Handeln in deren Namen, über die ausdrückliche Zustimmung zum Vertragsabschluss und zur Bereitstellung von deren personenbezogenen Daten für Premier Sport Tour, s. r. o. verfügt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Reisende im Namen dieser anderen Reisenden, die Verpflichtungen gegenüber Premier Sport Tour, s.r.o. zu erfüllen und gleichzeitig verpflichtet er sich, die von Premier Sport Tour, s.r.o. für die Reisenden der Reise angegebenen Informationen unverzüglich an die anderen Reisenden der Reise weiterzugeben. Unabhängig von der Anzahl der Reisen oder der einzelnen touristischen Dienstleistungen oder unabhängig von der Anzahl der Personen, denen die touristische Dienstleistung aufgrund des Reisevertrags erbracht werden soll, ist der Reisende, der die Bestellung aufgegeben hat und mit dem Premier Sport Tour, s.r.o. den Reisevertrag gemäß den oben genannten Bedingungen abgeschlossen hat, verpflichtet, den Gesamtpreis der Reise zu zahlen. Die Bezahlung des Preises für die Reise muss der Reisende nach der Aufforderung von Premier Sport Tour, s. r. o. auf nachweisliche Weise belegen.
  • Das Recht auf die Teilnahme an der Reise entsteht dem Reisenden und weiteren im Reisevertrag angeführten Reisenden mit der Bezahlung des vereinbarten Preises für die Reise in voller Höhe und durch die Erfüllung der übrigen Bedingungen für die Erbringung touristischer Dienstleistungen. Gültiges Dokument für den Reiseantritt des Reisenden ist der gültig abgeschlossene Reisevertrag und der Beleg über die Bezahlung des gesamten Reisepreises.
  • Als Abschluss des Reisevertrags „in sonstiger geeigneter Form“ wird unter anderem auch jede der folgenden Vorgehensweisen betrachtet:
    • die Bestellung einer Reise über ein Onlinebestellsysteme auf der Seite sksportstour.skwww.hokejtour.skwww.focitour.huwww.fotbaltour.czwww.hokejtour.czwww.fussballtour.atwww.fussballtour.chwww.footballtour.orgwww.fotbaltour.rowww.fudbaltour.bawww.fudbaltour.mewww.nogomettour.hr(„Internetportal“), durch das anschließende Abschicken eines entsprechenden Angebots seitens Premier Sport Tour, s. r. o. an den Reisenden; und durch die Bestätigung des Angebots durch den Reisenden (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
    • die Bestellung einer Reise per E-Mail von Seiten des Reisenden, die anschließende Zusendung eines entsprechenden Angebots von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. an den Reisenden und die Bestätigung des Angebots durch den Reisenden (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
    • die telefonische Bestellung einer Reise durch den Reisenden, die anschließende Zusendung eines entsprechenden Angebots von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. an den Reisenden und die Bestätigung des Angebots durch den Reisenden (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
    • die persönliche Bestellung einer Reise durch den Reisenden in der Verkaufsstelle von Premier Sport Tour, s. r. o., die anschließende Zusendung eines entsprechenden Angebots von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. an den Reisenden und die Bestätigung des Angebots durch den Reisenden (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten des Reisebüros zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
  • Wenn der Reisende das Angebot des Unternehmens Premier Sport Tour, s. r. o. für die Reise insgesamt nicht akzeptiert und eine Auswahl konkreter touristischer Dienstleistungen trifft, gilt der Reisevertrag erst mit der Bestätigung der Auswahl des Reisenden von Seiten der Premier Sport Tour, s. r. o. als abgeschlossen (Premier Sport Tour, s. r. o. schickt dem Reisenden die Bestätigung zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail zu).
  • Ungeachtet der in den Absätzen 2.5. und 2.6. dieser AGB genannten Bedingungen gilt der Reisevertrag erst mit der Zahlung der Anzahlung oder des gesamten vereinbarten Preises (wie von Premier Sport Tour, s. r. o. festgelegt) auf der Grundlage der von Premier Sport Tour, s. r. o. ausgestellten Rechnung als gültig und wirksam abgeschlossen.
  • Das Angebot auf der Website, das Formular mit den Standardinformationen, der Katalog oder eine andere schriftliche Form des Angebots bilden ebenso wie diese AGB einen Bestandteil des Reisevertrags, wobei vor diesen AGB die ausschließlichen, in den gesonderten Vertragsabsprachen zwischen den Vertragsparteien geregelten Bedingungen Vorrang haben.
  • Durch den Abschluss des Reisevertrages nimmt der Reisende ausdrücklich zur Kenntnis, dass die seitens der Premier Sport Tour, s.r.o. für den Reisenden erbrachten touristischen Dienstleistungen ein spezifisches Produkt hinsichtlich seines Charakters, der Art der Organisation, der Einreisebedingungen des Landes, unvorhersehbarer Terminänderungen und der Abhängigkeit von Dritten ist. Aus diesen Gründen nimmt der Reisende zur Kenntnis, dass bei ihrer Bereitstellung und der Organisation einer Reise unbedingt mit möglichen Änderungen in jedem beliebigen Teil der Bereitstellung und Organisation der touristischen Dienstleistung gerechnet werden muss (z. B. einer Änderung des Programms, der Unterkunft, der Transportart usw.) und dies in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Bereitstellung oder der Nutzung dieser Dienstleistung durch Dritte, auf die die Premier Sport Tour, s.r.o. keinen Einfluss hat und für die sie daher nicht haftet.
  • Der Reisende bestätigt durch den Abschluss des Reisevertrags:
    • dass er den Angebotskatalog und eventuell auch ein gesondertes Angebotsschreiben der Premier Sport Tour, s. r. o. zur Spezifikation der Reise und ein Formular mit Standardinformationen erhalten und sich vollumfänglich damit vertraut gemacht hat;
    • dass ihm diese AGB bekannt sind und er sie akzeptiert;
    • dass er alle darin präsentierten Tatsachen und Bedingungen verstanden hat und er sie respektieren und einhalten wird,
    • er sich keiner Einschränkungen bewusst ist, die ihn an einer ordnungsgemäßen Teilnahme an der Reise hindern würden und er für seine zeitliche und gesundheitliche Bereitschaft zum Absolvieren der Reise und für die Erfüllung der deklarierten Teilnahmebedingungen der konkreten Reise verantwortlich ist.
  • Der Reisende bestätigt und erklärt gleichzeitig, dass er mit allen ihm bekannten und mit der Reise zusammenhängenden Sachverhalten auch die übrigen Reisenden der Reise, die im Reisevertrag bzw. in einer schriftlichen individuellen Bestellung angegeben sind, vertraut gemacht hat und ihn diese zu ihrer Anmeldung für die Reise und zur Zustimmung zu den Vertragsbedingungen schriftlich bevollmächtigt haben.

III.        Reisepreis und Zahlungsbedingungen

  • Die Preise der von Premier Sport Tour, s. r. o. organisierten Reisen sind Vertragspreise, die zwischen Premier Sport Tour, s. r. o. und dem Reisenden ausgehandelt wurden. Der verbindliche und vereinbarte Preis ist in dem von der Premier Sport Tour, s. r. o. bestätigten Reisevertrag angegeben.
  • Ansprüche auf Rabatte macht der Reisende vor dem Abschluss des Reisevertrags geltend. Die Rabatte können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
  • Der Reisepreis richtet sich auch nach den Preisen für Dienstleistungen und Gebühren, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Buchung, dem Abschluss des Reisevertrages und dem Datum der Reise ändern und von Dritten abhängig sind. Durch die genannten Änderungen kann sich auch der Preis der Reise gegenüber der ursprünglichen, beim Abschluss des Reisevertrags an den Reisenden geschickten Kalkulation ändern. Premier Sport Tour, s. r. o. hat keinen Einfluss auf die Änderungen.
  • Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass Premier Sport Tour, s. r. o. berechtigt ist, durch eine einseitige Handlung den Preis der Reise zu erhöhen als direkte Folge von Veränderungen bezüglich:
    • der Beförderungskosten für den Reisenden, die sich aus einer Änderung der Treibstoffpreise oder der Preise anderer Energiequellen ableiten;
    • der Höhe von Steuern oder Gebühren für Dienstleistungen des Reiseverkehrs, die zur Reise gehören und von einem Dritten berechnet werden, der kein direkter Anbieter von Reisedienstleistungen ist, die die Reise ausmachen, einschließlich der örtlichen Hoteltaxe, Flughafen- und Landegebühren oder Gebühren für den Ein- oder Ausstieg auf Flughäfen oder in Häfen;
    • der Wechselkurse bei Währungen, die die Reise betreffen.
  • Eine eindeutige und verständliche Mitteilung bezüglich der Erhöhung des Preises der Reise, in der auch der Grund und die Art und Weise der Erhöhung angegeben sind, muss Premier Sport Tour, s. r. o. dem Reisenden vor Beginn der Reise auf einem dauerhaften Datenträger zuschicken. Der Reisende ist verpflichtet, die entstandene Differenz unverzüglich nachzuzahlen, spätestens innerhalb der in der Mitteilung zur Preiserhöhung angegebenen Frist, andernfalls ist das Premier Sport Tour, s. r. o. berechtigt, mit der Zustellung einer Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger an den Reisenden vom Reisevertrag zurückzutreten.
  • Der Reisende ist verpflichtet, Premier Sport Tour, s. r. o. den vereinbarten Reisepreis spätestens zu dem in der von Premier Sport Tour, s. r. o. ausgestellten Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu zahlen. Sollte der Reisepreis nicht spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf dem Konto von Premier Sport Tour, s.r.o. eingegangen sein, ist Premier Sport Tour, s.r.o. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geltend gemachte Ansprüche (z.B. Schadensersatzanspruch, Vertragsstrafe, Abfindung) sind sofort nach Zustellung der Mitteilung über ihre Geltendmachung an den Reisenden fällig.
  • Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Reisende das Recht auf eine Senkung des Reisepreises entsprechend der Senkung der Kosten aus Abs. 3.4 dieser AGB hat, zu der es zwischen dem Abschluss des Reisevertrags bis zum Beginn der Reise kommt.
  • Im Falle eines Abschlusses des Reisevertrags innerhalb einer Frist von weniger als 21 Tagen vor Beginn der Reise bezahlt der Reisende den vereinbarten Preis der Reise in voller Höhe schon beim Abschluss des Reisevertrags.
  • In Ausnahmefällen (verspätete Bestellung, Early Booking usw.) und bei präsentierten Angeboten (First Moment usw.) ist der Preis der Reise sofort in einem Betrag fällig.
  • Bei der Zahlung per Banküberweisung trägt der Reisende sämtliche Bankgebühren, andernfalls ist Premier Sport Tour, s. r. o. berechtigt, dem Reisenden den verbleibenden Betrag nachträglich in Rechnung zu stellen.
  • Wenn im Reisevertrag oder der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist der Reisenden verpflichtet, jeglichen fälligen Betrag gegenüber Premier Sport Tour, s. r. o. an folgendes Konto zu zahlen: IBAN: SK68 8330 00000020 0081 8645 oder SK32 1100 0000 0029 2685 8237 für Zahlungen aus der Slowakei; 246281981/0300 für Zahlungen aus der Tschechischen Republik; IBAN: HU97 1209 2000 0153 7802 0010 0001 für Zahlungen aus Ungarn, IBAN: RO20 BACX 0000 0014 1096 7001 für Zahlungen aus Rumänien, IBAN: AT42 2011 1824 3883 8200 für Zahlungen aus Österreich, IBAN: SK32 1100 0000 0029 2685 8237 für Zahlungen aus der Schweiz.

IV. Rechte und Pflichten des Reisenden

  • Zu den Rechten des Reisenden gehört insbesondere das Recht:
    • auf die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten und bezahlten touristischen Dienstleistungen, die Bestandteil der gebuchten Reise sind;
    • von Premier Sport Tour, s.r.o. Informationen über die vertraglich vereinbarten und bezahlten touristischen Leistungen anzufordern, aus denen die gebuchte Reise besteht;
    • vor Antritt der Reise vom Reisevertrag gemäß Artikel VIII dieser AGB zurücktreten, wobei die nach diesen AGB berechnete Rücktrittsgebühr zu entrichten ist;
    • auf eine Reklamation der Reise und gleichzeitig die ordnungsgemäße Abwicklung der Reklamation gemäß Artikel VII. dieser AGB;
    • auf den Schutz personenbezogener Daten, die der Reisende im Reisevertrag und den übrigen, an Premier Sport Tour, s. r. o. im Zusammenhang mit der Reise übergebenen Unterlagen angegeben hat, und dies vor unbefugten Personen; sämtliche Prozesse der Verarbeitung personenbezogener Daten werden von uns ständig analysiert und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Änderung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Datenschutz-Grundverordnung) (nachstehend nur „DSGVO“), sowie auch mit dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze;
    • darauf, der Premier Sport Tour, s. r. o. auf einem dauerhaften Datenträger vor Beginn der Reise mitzuteilen, dass an seiner Stelle eine andere, in der Mitteilung angeführte Person teilnimmt, die sämtliche vereinbarte Teilnahmebedingungen für die Reise erfüllt. Von diesem Recht kann der Reisende jedoch nur bis maximal 7 Werktagen vor Reisebeginn Gebrauch machen. Mit dem Ablauf dieser Frist erlischt dieses Recht. Die Einwilligung des Dritten in den Abtritt des Reisevertrags muss Bestandteil der Mitteilung sein, wobei der Dritte hiermit in den abgeschlossenen Reisevertrag und die AGB einwilligt und erklärt, dass er sämtliche vereinbarten Teilnahmebedingungen für die Reise erfüllt. Mit dem Tag des Eingangs der Mitteilung wird die darin angeführte Person zum Reisenden, der die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Reisenden eingeht, wobei der ursprüngliche und der neue Reisende gemeinsam und solidarisch für die Bezahlung des Preises der Reise, der Gebühren, der Zuschläge und die Erstattung der Kosten, die dem RB im Zusammenhang mit dieser Änderung entstehen, haften. Der neue Reisende hat keinen Anspruch auf die Berücksichtigung von Angeboten, Rabatten und Versicherungen, die ausschließlich mit der Person des ursprünglichen Reisenden oder Bedingungen spezieller Angebote waren (Treuerabatte, Early Booking usw.). Premier Sport Tour, s. r. o. hat Anspruch auf die Erstattung jeglicher Kosten, die ihm im Zusammenhang mit dem Wechsel des Reisenden entstehen, insbesondere der Kosten für eine Änderung des Flugtickets.
  • Zu den Pflichten des Reisenden zählt insbesondere die Pflicht:
    • der Premier Sport Tour, s. r. o. die notwendige Hilfestellung für die ordnungsgemäße Sicherstellung und Erbringung der touristischen Dienstleistungen zu leisten, die Gegenstand der Reise sind, insbesondere wahrheitsgemäß und vollständig die verlangten Daten im Reisevertrag angeben, einschließlich jeglicher Änderung dieser Daten und der Vorlage weiterer notwendiger Unterlagen und Daten gemäß den Anforderungen von Premier Sport Tour, s. r. o.;
    • den Preis der Reise in Übereinstimmung mit Artikel III. dieser AGB zu bezahlen und auf Aufforderung von Premier Sport Tour, s. r. o. die Bezahlung mit einem Beleg nachzuweisen;
    • unverzüglich und innerhalb der von Premier Sport Tour, s. r. o. gesetzten Frist Premier Sport Tour, s. r. o. seinen Standpunkt zu eventuellen Änderungen der Bedingungen und des Inhalts der vereinbarten touristischen Dienstleistungen, die Gegenstand der Reise sind, mitzuteilen;
    • bei Premier Sport Tour, s.r.o. die für die Inanspruchnahme der touristischen Leistungen erforderlichen Unterlagen (z.B. Flugtickets, Eintrittskarten usw.) abzuholen und vor Beginn der Reise ordnungsgemäß zu kontrollieren;
    • bei Personen unter 18 Jahren eine Begleitung und die Aufsicht durch einen volljährigen Reisenden während der Reise sicherzustellen, bei Personen, deren Gesundheitszustand dies erfordert, eine Begleitung und Aufsicht sicherzustellen;
    • den Anweisungen von Premier Sport Tour, s. r. o., dem Reiseleiter oder einem anderen benannten Vertreter von Premier Sport Tour, s. r. o. Folge zu leisten und das vereinbarte Reiseprogramm einzuhalten;
    • dafür zu sorgen, dass etwaige Ansprüche gegenüber Dienstleistern rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht werden, oder Premier Sport Tour, s. r. o. bei der Geltendmachung solcher Ansprüche die erforderliche Unterstützung zu gewähren;
    • sich so zu verhalten, dass Gesundheits- oder Sachschäden zum Nachteil anderer Reisender, des Reiseleiters, der Dienstleister oder von Premier Sport Tour, Ltd. oder deren festgelegtem Vertreter vermieden werden;
    • ein solches Handeln und Verhalten unterlassen, das die übrigen Reisenden gefährden, schädigen oder einschränken könnte,
    • einen eventuellen Schaden zu erstatten, den er in einem Verkehrsmittel, einer Übernachtungs- oder sonstigen Einrichtung während der Reise verursacht hat;
    • sämtliche Kosten und Schäden zu erstatten, die im Zusammenhang mit seinem Ausschluss von der Teilnahme an der Reise entstanden sind, wenn er mit seinem Handeln den Verlauf oder das Programm der Reise gefährdet oder gestört oder auf schwerwiegende Weise die allgemein gültigen Rechtsvorschriften verletzt, fremdes Eigentum, die Rechte der übrigen Reisenden, des Reiseleiters, der Dienstleister oder von Premier Sport Tour, s. r. o. oder deren festgelegtem Vertreter verletzt hat;
    • zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort einzutreffen, um das vereinbarte Angebot an touristischen Dienstleistungen zu nutzen; im Falle einer Verspätung des Reisenden bei der Ankunft zur Nutzung der vereinbarten touristischen Dienstleistungen ist der Reisende verpflichtet, sich auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung zu dem Ort transportieren zu lassen, der dem Zeitplan der vereinbarten touristischen Dienstleistungen gemäß dem Reiseprogramm entspricht; Premier Sport Tour, s. r. o. ist nicht verantwortlich für eine Verspätung des Reisenden, die nicht von Premier Sport Tour, s. r. o. verursacht wurde;
    • alle für die Einreise in das besuchte Land erforderlichen gültigen Dokumente mit sich führen, insbesondere Reisedokument, Visum und Impfausweis, Covid-19-Pass, Bescheinigung über die Einreiseerlaubnis (falls erforderlich), Nachweis einer Reiseversicherung, falls der Reisende versichert ist; der Reisende ist verpflichtet, sich diese Dokumente selbst zu beschaffen. Tritt der Reisende die Reise aus einem der in diesem Absatz der AGB genannten Gründe nicht an, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder sonstige Ansprüche gegenüber Premier Sport Tour, s. r. o.;
    • besondere Bedingungen für die Einreise in das Land, die Durchreise durch das Land, den Aufenthalt im Land, die Rückreise in das Herkunftsland, von dem aus die Reise beginnt, sowie für die Inanspruchnahme touristischer Dienstleistungen (z. B. Eintritt zu einer Veranstaltung) zu erfüllen. Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, sich auf eigene Kosten und Verantwortung um Visa, Versicherungen (falls nicht von Premier Sport Tour, s.r.o. in Absprache mit dem Reisenden besorgt), Impfungen und andere notwendige Bedingungen für die Einreise in das besuchte Land, den Transit durch das Land, den Aufenthalt im Land sowie die Einreise in das Land, von dem aus die Reise beginnt, oder die Inanspruchnahme touristischer Leistungen (z.B. Eintritt zur Veranstaltung) zu kümmern. Premier Sport Tour, s. r. o. ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Reisenden auf diese Bedingungen aufmerksam zu machen und in keiner Weise für die Erfüllung dieser Bedingungen verantwortlich. Tritt der Reisende die Reise aus einem der in diesem Absatz der AGB genannten Gründe nicht an oder wird aus einem dieser Gründe irgendeine touristische Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises;
    • während der gesamten Dauer der Reise die Zoll-, Pass-, Verkehrs-, Sicherheits-, Gesundheits-, Hygiene- und andere Rechtsvorschriften der Staaten, in die er reist (bzw. durch die er reist) und die Anweisungen des Reiseleiters, der Dienstleister oder von Premier Sport Tour, s. r. o. oder deren festgelegtem Vertreter einzuhalten.
  • Zu den Pflichten des Reisenden – einer juristischen Person – sowie eines Reisenden, der eine Reise für mehrere Personen bestellt, gehört außerdem:
    • einen berechtigten Vertreter zu beauftragen, mit dem Premier Sport Tour, s. r. o. kommunizieren wird und der seine Reiseteilnehmer mit dem Reisevertrag vertraut macht;
    • sicherzustellen, dass sämtliche Reiseteilnehmer ihre Grundpflichten gemäß dem vorangegangenen Abs. 4.2 dieser AGB erfüllen, die ihre persönliche Hilfestellung erfordern und deren Träger nur der einzelne Teilnehmer sein kann;
    • der Premier Sport Tour, s. r. o. eine Namensliste der Reiseteilnehmer gemäß dem vorweg vereinbarten Termin und mit sämtlichen verlangten Formalitäten zu übergeben, bei Kindern unter 18 Jahren das volle Geburtsdatum und die für die Beaufsichtigung und ihre Begleitung verantwortlichen Personen angeben;
    • wenn einer der Reiseteilnehmer der vom Reisenden bestellten Reise aus irgendeinem Grund während der Dauer der Reise durch sein unangemessenes Handeln oder einen Verstoß gegen die vereinbarten Regeln von Premier Sport Tour, s. r. o. als Organisator der Reise, seiner festgelegten Vertreter, des Reiseleiter oder anderer Reisender einschränkt (durch ein grobes, unkultiviertes oder lautes Verhalten, einen übermäßigen Alkoholkonsum, Drogenkonsum usw.), gegen die Anweisungen von Premier Sport Tour, s. r. o. verstößt, den Zeitplan der Reise stört oder fremdes Eigentum zerstört, wird ein solches Verhalten als wesentlicher Verstoß gegen die Bedingungen des Reisevertrags und gleichzeitig als Schädigung der anderen Reisenden und von Premier Sport Tour, s. r. o. betrachtet und der Vertreter des RB ist berechtigt, die nötigen Konsequenzen zu ziehen und ihm keine weiteren touristischen Dienstleistungen während der Reise mehr zu erbringen oder ihn auch vom Transport beziehungsweise von der gesamten Reise auszuschließen. Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers der vom Reisenden gebuchten Reise von der Reise ist Premier Sport Tour, s.r.o. berechtigt, einseitig vom Reisevertrag (in Bezug auf den ausgeschlossenen Teilnehmer) zurückzutreten, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, Erstattung oder Anspruch auf Entschädigung des ausgeschlossenen Teilnehmers für nicht in Anspruch genommene touristische Dienstleistungen in dem Umfang, in dem die Dienstleistungen vom Teilnehmer aus dem angegebenen Grund nicht genutzt wurden;
    • wenn die Reisenden (oder Reiseteilnehmer) am vereinbarten Ort in einem untauglichen Zustand (Alkohol, Drogen, andere Suchtmittel) ankommen, um die vereinbarten touristischen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, stellt dies einen wesentlichen Verstoß gegen den Reisevertrag dar, der dazu führt, dass sie nicht an Bord des Busses/Flugzeugs gehen dürfen, ohne dass sie Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, Entschädigung oder einen Anspruch auf Entschädigung für nicht in Anspruch genommene touristische Dienstleistungen haben, soweit sie die Dienstleistungen aus dem oben genannten Grund nicht in Anspruch genommen haben;
    • Der Reisende haftet für die Bezahlung von 100 % des in Rechnung gestellten Reisepreises, und dies auch für die Beträge, die auf die übrigen Reiseteilnehmer entfallen.

V. Rechte und Pflichten von Premier Sport Tour, s. r. o.

  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist verpflichtet, einen Vertrag über die Versicherung der Reise für den Fall seiner Insolvenz abgeschlossen zu haben.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist nicht verpflichtet, den Reisepreis zurückzuerstatten, wenn der Reisende aus Gründen, die Premier Sport Tour, s. r. o. nicht zu vertreten hat, nicht an der Reise teilgenommen hat, z. B. wegen unrichtiger Angaben im Reisevertrag, wenn er/sie nicht zum angegebenen Termin am Abreiseort angekommen ist oder wegen Nichteinhaltung der Pass-, Zoll-, Umtausch- und anderer Vorschriften oder wegen Verletzung anderer Pflichten des Reisenden aus der Zollzone zurückgeschickt wurde, usw.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist nicht verpflichtet, dem Reisenden während der Reise Dienstleistungen zu erbringen, die über die vorher schriftlich bestätigten und bezahlten touristischen Dienstleistungen, die Gegenstand der Reise sind, hinausgehen.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist verpflichtet, dem Reisenden zusammen mit dem Vertrag über die Reise die Unterlagen über die umfassende Versicherung des Reisenden auszuhändigen (und dies nur im Falle ihres Abschlusses durch Premier Sport Tour, s. r. o.).
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist verpflichtet, dem Reisenden bei Schwierigkeiten unverzüglich eine angemessene Hilfe zu leisten und dies auch unter den Umständen aus § 22 Abs. 12 des Reisegesetzes, insbesondere durch die Bereitstellung
    • angemessener Informationen bezüglich medizinischer Dienstleistungen, örtliche Behörden und der Vertretung der Slowakischen Republik;
    • von Hilfe für den Reisenden bei der Kommunikation auf Distanz und bei der Suche einer Ersatzlösung für das Problem.
  • Wenn der Reisende infolge seines vorsätzlichen Handelns oder durch eigene Fahrlässigkeit in Schwierigkeiten gerät, ist Premier Sport Tour, s. r. o. berechtigt, vom Reisenden für die erbrachte Hilfe eine Kostenerstattung zu verlangen. Die Höhe dieser Kostenerstattung darf die Höhe der tatsächlichen Kosten, die Premier Sport Tour. s. r. o. mit der Hilfestellung für den Reisenden entstanden sind, nicht übersteigen.

VI. Änderungen der Reisebedingungen

  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist berechtigt, vor Reisebeginn die Bedingungen des Reisevertrags zu ändern, wenn es sich um eine geringfügige Änderung handelt, und Premier Sport Tour, s. r. o. wird den Reisenden über die Änderung auf eindeutige, verständliche und bestimmte Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
  • Wenn Premier Sport Tour, s. r. o. vor Reisebeginn gezwungen ist, eins der Grundmerkmale der Reisedienstleistungen aus § 14 Abs. 2 Buchstabe a) des Reisegesetzes wesentlich zu ändern oder die Sonderanforderungen gemäß § 16 Abs. 4 Buchstabe a) des Reisegesetzes nicht erfüllen kann oder eine Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % vorschlägt, schlägt es dem Reisenden eine Änderung des Reisevertrags vor. In diesem Falle informiert Premier Sport Tour, s. r. o. den Reisenden unverzüglich auf eine eindeutige, verständliche und bestimmte Weise auf einem dauerhaften Datenträger über:
    • die vorgeschlagenen Änderungen und deren Einfluss auf den Preis der Reise;
    • das Recht des Reisenden, die vorgeschlagenen Änderungen innerhalb einer bestimmten, angemessenen Frist zu akzeptieren oder ohne Bezahlung einer Stornogebühr vom Reisevertrag zurückzutreten;
    • die Tatsache, dass, wenn der Reisende innerhalb der Frist gemäß b) die vorgeschlagenen Änderungen des Reisevertrags nicht akzeptiert, der Reisevertrag erlischt, und
    • den Preis der Ersatzreise, wenn dem Reisenden eine solche Ersatzreise angeboten wird,
    • die mögliche Ausstellung eines Gutscheins für eine Ersatzreise.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist berechtigt, operative Programmänderungen und Änderungen der erbrachten touristischen Dienstleistungen während der Reise vorzunehmen, wenn es aus außerordentlichen Gründen nicht möglich ist, das ursprünglich vereinbarte Programm und die touristischen Dienstleistungen sicherzustellen. In diesen Fällen ist Premier Sport Tour, s. r. o. verpflichtet:
    • ein Ersatzprogramm und touristische Dienstleistungen in solchem Umfang und solcher Qualität sicherzustellen, die den ursprünglichen touristischen Dienstleistungen am nächsten kommen, wobei im Falle der Sicherstellung von touristischen Dienstleistungen auf mindestens gleichem Niveau alle weiteren Ansprüche des Reisenden ausgeschlossen sind;
    • dem Reisenden den gezahlten Preis für die nicht erbrachten oder nicht durch die Ersatzleistung kompensierten touristischen Dienstleistungen zu erstatten (Premier Sport Tour, s. r. o. ist nicht verpflichtet, andere Kosten zu erstatten, die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind); oder
    • dem Reisenden einen Rabatt vom bezahlten Preis der touristischen Dienstleistungen, die im Preis der Reise inbegriffen waren und nicht vollumfänglich erbracht wurden oder für die keine Ersatzleistung erbracht wurden, zu gewähren.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. haftet nicht für eine eventuelle Änderungen des Reisetermins. Der Reisende ist sich bewusst, dass es nach dem Abschluss des Reisevertrags zu einer Terminänderung oder zu einer Änderung der Organisation der Reise aufgrund einer Entscheidung Dritter, z. B. des Veranstalters der Veranstaltung oder der Fluggesellschaft kommen kann. In diesem Falle entscheidet Premier Sport Tour, s. r. o. über das anschließende Vorgehen und informiert darüber den Reisenden spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab dem Tag, an dem er den Reisenden über die Terminänderung der Reise informiert hatte. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises im Falle einer Änderung des Reisetermins, die nicht durch Premier Sport Tour, s. r. o. verursacht wurde.
  • Wenn es zu einer Überbuchung der Bettenkapazität (Overbooking) in der Übernachtungseinrichtung kommt, ist Premier Sport Tour, s. r. o. verpflichtet, für den Reisenden eine Ersatzübernachtung einer mindestens gleichwertigen oder höheren Kategorie in einem ähnlichen Gebiet sicherzustellen. Die Ersatzübernachtung kann auch nur für einen Teil der Reise bereitgestellt werden.
  • Falls es zu einer Überbesetzung der Verkehrskapazität (Overbooking) der zugehörigen Fluggesellschaft für den im Vertrag angegebenen Flug kommt, ist Premier Sport Tour, s. r. o. verpflichtet, angemessene Bemühungen aufzubringen, um für den Reisenden einen Ersatztransport sicherzustellen, doch Premier Sport Tour, s. r. o. haftet nicht für die Verfügbarkeit geeigneter Flüge zum Reiseziel.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. behält sich das Recht vor, den Sach- und Zeitplan aufgrund höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Entscheidungen oder aufgrund außerordentlicher Umstände, die auch bei Aufwendung sämtlicher Bemühungen nicht verhindert werden können, zu ändern.

VII.     Reklamationsverfahren und Schadenshaftung

  • Wenn eine der touristischen Dienstleistungen im Rahmen der Reise nicht in Übereinstimmung mit dem Reisevertrag, dem Reisegesetz oder einer besonderen Vorschrift erbracht wird oder wenn sie nicht die Eigenschaften aufweist, die der Reisende angesichts des Angebots und der Gepflogenheiten vernünftigerweise erwarten konnte (nachstehend nur „fehlerhafte touristische Dienstleistung“ bezeichnet), ist der Reisende verpflichtet, Premier Sport Tour, s. r. o. unverzüglich über diese Tatsache zu informieren.
  • Im Falle einer fehlerhaft erbrachten touristischen Leistung hat der Reisende das Recht:
    • die Behebung einer fehlerhaft erbrachten touristischen Dienstleistung zu verlangen;
    • alternative touristische Dienstleistungen zu verlangen;
    • einen angemessenen Rabatt vom Reisepreis verlangen;
    • selbst Abhilfe zu schaffen und eine Erstattung der zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu verlangen;
    • vom Reisevertrag zurücktreten;und dies auf die Weise und zu den Bedingungen, die in diesem Artikel der AGB angeführt sind.
  • Der Reisende muss seinen Anspruch immer innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung der Reise oder, falls die Reise nicht stattgefunden hat, ab dem Datum, an dem die Reise laut Reisevertrag hätte enden sollen, geltend machen, andernfalls verfällt der Anspruch.
  • In Zusammenarbeit mit Premier Sport Tour, s.r.o. ist ein schriftliches Protokoll über die Reklamation anzufertigen, das die Grundlage für den Anspruch des Reisenden gemäß diesem Artikel der AGB bildet.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist verpflichtet, binnen einer angemessenen, vom Reisenden festgelegten Frist die Reisedienstleistung in Übereinstimmung mit dem Reisevertrag, dem Reisegesetz oder einer Sondervorschrift oder mit der begründeten Erwartung des Reisenden zu bringen, wenn dies angesichts der Umstände möglich ist oder der Premier Sport Tour, s. r. o. keine unangemessenen Kosten angesichts des Umfangs der Verletzung des Reisevertrags und des Werts der betroffenen Reisedienstleistungen verursacht. Die Festsetzung einer Frist gemäß dem vorangegangenen Satz dieser AGB ist nicht erforderlich, wenn Premier Sport Tour, s. r. o. dem Reisenden mitteilt, dass es keine Abhilfe schafft oder wenn die Abhilfe angesichts des gesonderten Interesses des Reisenden keinen Aufschub duldet.
  • Der Reisende ist verpflichtet, der Schadensentstehung vorzubeugen und zu diesem Zwecke den Anspruch auf Behebung einer fehlerhaft erbrachten touristischen Dienstleistung unverzüglich zumindest mündlich und dies direkt vor Ort beim Dienstleister oder beim Reiseleiter oder bei einem anderen beauftragten Vertreter der Premier Sport Tour, s. r. o. so geltend zu machen, damit Premier Sport Tour, s. r. o. die Behebung während der Reise ausführen kann, wenn es der Charakter der erbrachten touristischen Dienstleistung ermöglicht. Der Reisende ist verpflichtet, der Premier Sport Tour, s. r. o. maximale Hilfestellung zu leisten, damit die Mängel so wirksam wie möglich beseitigt und die Entstehung jeglicher Schäden verhindert oder ihr Umfang reduziert werden kann. Der Reisende hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung oder Rückerstattung des Reisepreises, wenn er einen Mangel an der erbrachten touristischen Leistung, der während der Reise behoben werden konnte, nicht beim Delegierten oder Subunternehmer der Leistung oder einem anderen bevollmächtigten Vertreter von Premier Sport Tour, s. r. o. angezeigt hat.
  • Wenn Premier Sport Tour, s. r. o. keine Abhilfe gemäß Abs. 7.5 dieser AGB schafft, bietet es dem Reisenden Ersatzreisedienstleistungen auch dann, wenn die Rückkehr des Reisenden zum Ort der Abreise nicht gemäß dem Reisevertrag sichergestellt ist, wobei diese touristischen Ersatzdienstleistungen wie folgt sein müssen:
    • von gleicher oder höherer Qualität als im Reisevertrag angegeben, ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden, oder
    • niedrigerer Qualität als im Reisevertrag angegeben, mit dem Angebot eines angemessenen Preisrabatts vom Preis dieser Reisedienstleistungen.
  • Der Reisende kann die Ersatzreisedienstleistungen, die von Premier Sport Tour, s. r. o. gemäß Abs. 7.7 dieser AGB angeboten werden, ablehnen, wenn die Ersatzreisedienstleistungen mit den im Reisevertrag angeführten Reisedienstleistungen nicht vergleichbar sind oder der angebotene Rabatt vom Reisepreis für die Reisedienstleistungen niedrigerer Qualität nicht angemessen ist. Wenn der Reisende die Erbringung von Ersatzreisedienstleistungen in Übereinstimmung mit dem ersten Satz ablehnt oder er diese Ersatzreisedienstleistungen aus objektiven Gründen nicht annehmen kann, fährt der Reisende in der Inanspruchnahme der Reisedienstleistungen fort, die Gegenstand die Mitteilung gemäß Abs. 7.1 dieser AGB waren, und Premier Sport Tour, s. r. o. gewährt dem Reisenden einen angemessenen Rabatt vom Reisepreis für je Reisedienstleistungen, die Gegenstand der Mitteilung gemäß Abs. 7.1 dieser AGB waren.
  • Wenn Premier Sport Tour, s. r. o. keine Abhilfe gemäß Abs. 7.5 dieser AGB durchführt und dem Reisenden auch keine Ersatzreisedienstleistungen gemäß Abs. 7.7 dieser AGB sicherstellt, hat der Reisende das Recht:
    • selbst Abhilfe zu schaffen und von Premier Sport Tour, s. r. o. eine Erstattung der zweckmäßig aufgewendeten, damit verbundenen Kosten zu verlangen,
    • ohne Bezahlung von Stornogebühren vom Vertrag zurückzutreten und einen angemessenen Rabatt vom Reisepreis für jene Reisedienstleistungen zu verlangen, die ihm nicht ordnungsgemäß und pünktlich erbracht wurden, wenn es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handelt.
  • Premier Sport Tour, s.r.o. ist von der Haftung für Schäden befreit, wenn ein Schaden entstanden ist:
    • durch den Reisenden (insbesondere durch Verletzung der Pflichten des Reisenden aus dem Reisevertrag, einschließlich dieser AGB);
    • durch einen Dritten, der kein Anbieter von touristischen Dienstleistungen im Rahmen der Reise ist, wenn der Verstoß nicht vorhersehbar oder vermeidbar war;
    • durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. haftet nicht für das Niveau solcher touristischen Dienstleistungen, die der Reisende selbst bei Dritten bestellt, und auch nicht für das Niveau des Veranstaltungsorts (dafür haftet der Veranstalter dieses Events). Die Höhe des Schadensersatzes sowie auch sämtliche sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Flugverkehr, der Bestandteil der erbrachten touristischen Dienstleistungen ist (Verlust, Beschädigung, verspätete Lieferung des Gepäcks, Verspätungen des Flugzeugs, Änderung der Flugzeiten usw.) richten sich nach den einschlägigen Vorschriften für den Luftverkehr.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. haftet nicht für den Verlust, die Verspätung oder die Beschädigung oder Vernichtung des Gepäcks, wobei der Reisende den Schadensersatz (die Entschädigung) beim zuständigen Betreiber der jeweiligen Transportart im Sinne der einschlägigen Vorschriften geltend machen muss. Den eventuellen Gepäckverlust oder die Beschädigung des Gepäcks muss der Reisende bei der Reklamationsstelle des Flughafens in der Transithalle melden, wo er das Protokoll P.I.R. unterzeichnet, das für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Reisenden notwendig ist, andernfalls erlischt dem Reisenden der Anspruch auf Schadensersatzanspruch auch gegenüber einem Dritten.
  • Der Reisende verpflichtet sich, dass er, wenn ihm aus irgendeinem Grund ein Schaden oder ein Anspruch entsteht, der aus dem Versicherungsschutz der von ihm mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Versicherung befriedigt werden kann, den Anspruch auf Versicherungsleistung gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geltend machen wird, wobei er Premier Sport Tour, s. r. o. unverzüglich informiert. Der Reisende verpflichtet sich, seine Ansprüche gegenüber Premier Sport Tour, s.r.o. erst dann geltend zu machen, wenn die Verpflichtung aus dem vorstehenden Satz dieser AGB erfüllt ist.

VIII.    Rücktritt vom Reisevertrag

  • Premier Sport Tour, s. r. o. kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten:
    • wenn die Anzahl der Reiseteilnehmer geringer ist als die Mindestteilnehmerzahl gemäß dem Reisevertrag und Premier Sport Tour, s. r. o. innerhalb der im Reisevertrag festgelegten Frist vom Reisevertrag zurücktritt, spätestens jedoch:
      • 20 Tage vor Reisebeginn, wenn es sich um eine Reise handelt, die länger als 6 Tage dauert;
      • 7 Tage vor Reisebeginn, wenn es sich um eine Reise handelt, die 2 bis 6 Tage dauert;
      • 48 Stunden vor Reisebeginn, wenn es sich um eine Reise handelt, die weniger als 2 Tage dauert;
    • wenn es unabwendbare und außerordentliche Umstände an der Vertragsleistung hindern und Premier Sport Tour, s. r. o. dem Reisenden den Rücktritt vom Reisevertrag unverzüglich vor Reisebeginn mitteilt. Premier Sport Tour, s. r. o. behält sich das Recht vor, die Reise sofort und jederzeit infolge solcher Ereignisse abzusagen, die auch bei der Aufwendung sämtlicher Bemühungen oder infolge ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände (Vis major) nicht verhindert werden können und die eine Durchführung oder den Abschluss der Reise und die Sicherheit des Reisenden verhindern oder auf grundlegende Weise einschränken;
    • wenn der Reisende seine Pflichten aus dem Reisevertrag, einschließlich dieser AGB, verletzt, wobei Premier Sport Tour, s. r. o. berechtigt ist, die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird wie folgt festgelegt:
      • wenn die Pflichtverletzung innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Reisevertrags erfolgt, beträgt die Vertragsstrafe 20 % des Grundpreises der Reise und 100 % der Flughafengebühren;
      • bei Pflichtverletzungen ab 24 Stunden nach Abschluss des Reisevertrages bis 15 Tage vor Reiseantritt beträgt die Vertragsstrafe 90 % des Grundpreises der Reise und 100 % der Flughafengebühren;
      • wenn die Pflichtverletzung zwischen 14 und 0 Tagen vor Reisebeginn eintritt, 100 % des Grundpreises der Reise und 100 % der Flughafengebühren;
      • die Höhe der Vertragsstrafe beträgt immer 100 % des Reisepreises + Versicherungsprämie/Person für den Fall, dass der Reisende gegen die Anwesenheitspflicht bei der Abfahrt verstößt, die Abfahrt versäumt oder von der Reise ausgeschlossen wird. Gleiches gilt, wenn der Reisende die Reise nicht antritt oder nicht antreten kann und dies aufgrund einer Verletzung seiner Pflichten. Der Anspruch auf Schadensersatz, der die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt und der Premier Sport Tour, s. r. o. durch den Rücktritt vom Reisevertrag entstanden ist, wird von der Bezahlung der Vertragsstrafe nicht berührt.
    • wenn sich dies aus dem Reisevertrag, einschließlich dieser AGB und/oder dem allgemein geltenden Recht ergibt.
  • Der Reisende hat das Recht, jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten:
    • durch Zahlung einer Abfindung in Höhe von
      • 20 % vom Grundpreis der Reise und 100 % der Flughafengebühren, wenn es zum Rücktritt innerhalb von 20 Stunden nach Abschluss des Reisevertrags kommt;
      • 90 % des Grundpreises der Reise und 100 % der Flughafengebühren, wenn der Rücktritt zwischen 24 Stunden nach Abschluss des Reisevertrags und 15 Tagen vor Reisebeginn erfolgt;
      • 100 % des Grundpreises der Reise und 100 % der Flughafengebühren, wenn der Rücktritt zwischen 14 und 0 Tagen vor Beginn der Reise erfolgt;
    • aufgrund einer nachgewiesenen schuldhaften wesentlichen Verletzung der Verpflichtungen von Premier Sport Tour, s. r. o. aus dem Reisevertrag, einschließlich dieser AGB, wobei Premier Sport Tour, s. r. o. verpflichtet ist, dem Reisenden den gesamten von ihm erhaltenen Betrag für die Zahlung des Reisepreises aus dem gekündigten Reisevertrag spätestens innerhalb von 60 Tagen zurückzuzahlen, wobei der Reisende nicht verpflichtet ist, Premier Sport Tour, s. r. o. eine Abfindung oder Vertragsstrafe zu zahlen;
    • wenn am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe unabwendbare und außergewöhnliche Ereignisse eintreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Reisenden zum Zielort erheblich beeinträchtigen;
  • Die Rücktrittserklärung vom Reisevertrag ist vom Reisenden per Einschreiben an die Adresse des Sitzes von Premier Sport Tour, s. r. o. zu senden oder auf eine andere nachweisbare Weise zuzustellen. Die Wirkung des Rücktritts tritt mit dem Tag des Eingangs der schriftlichen Mitteilung ein. Der Rücktritt vom Reisevertrag hat keinen Einfluss auf die Bestimmungen zur Vertragsstrafe und diese Bestimmungen bestehen aufgrund ihres Charakters auch nach der Beendigung des Reisevertrags durch einen Rücktritt.
  • Im Falle der Stornierung einer Teilnahme an der Reise durch eine Person von zwei Personen in einem 2-Bettzimmer muss die zurücktretende Person den entstandenen Schaden in Höhe des Aufpreises für ein Einzelzimmer erstatten, ähnliches gilt auch bei der Besetzung einer Übernachtungseinrichtung, deren Preis anhand einer festgelegten Personenzahl kalkuliert wurde. Im Falle der Stornierung einer Teilnahme an der Reise durch eine Person bzw. von mehreren Personen aus einem Vertrag wird der Schadensersatz in Abhängigkeit von der verbleibenden Zusammensetzung der Personen bzw. der bestellten Übernachtungsdienstleistungen berechnet.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist berechtigt, die Vertragsstrafe bzw. seinen Anspruch auf Schadensersatz + Versicherungsbeiträge gegen einen vom Reisenden geleisteten Vorschuss oder den vom Reisenden bezahlten Preis der Reise bzw. gegen den Anspruch des Reisenden auf Rückerstattung irgendeines Teils vom bezahlten Preis zu verrechnen.
  • Der Antrag des Reisenden auf Änderung des Reisetermins oder der Destination/Übernachtungseinrichtung im abgeschlossenen Reisevertrag begründet keinen Grund für eine Enthebung der Pflichten seitens des Reisenden zur Zahlung einer Vertragsstrafe für die Absage der mit dem Vertrag bestellten Reise, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

IX. COVID-19 – Übergangsbestimmungen

  • Wenn es aufgrund einer Notsituation, die durch die COVID-19-Krankheit in der Slowakischen Republik oder eine ähnliche Situation am Zielort oder an einem beliebigen Punkt der Reise verursacht wurde, nicht möglich ist, dem Reisenden die grundlegenden Merkmale der touristischen Dienstleistungen gemäß dem Reisevertrag zu gewähren, ist Premier Sport Tour, s. r. o. berechtigt, dem Reisenden Folgendes zu bieten
    • eine Änderung des Reisevertrags vorzuschlagen, oder
    • eine Mitteilung über eine Ersatzreise senden, wenn der Reisende die vorgeschlagene Änderung des Reisevertrags gemäß a. oben nicht akzeptiert (den sog. „Gutschein“).
  • Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzreise innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ersatzreise schriftlich abzulehnen, allerdings nur in den Fällen des § 33a Abs. 4 des Reisegesetzes.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist verpflichtet, sich mit dem Reisenden bis spätestens 31. August 2021 über die Bereitstellung einer Ersatzreise zu einigen. Falls Premier Sport Tour, s.r.o. sich mit dem Reisenden bis zum 31. August 2021 nicht über die Bereitstellung einer Ersatzreise einigt, gilt sie als vom Reisevertrag zurückgetreten und ist verpflichtet, dem Reisenden die im Rahmen des Reisevertrags erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten, jedoch nicht später als bis zum 14. September 2021.
  • Wenn es trotz einer Notsituation wegen der COVID-19-Krankheit in der Slowakischen Republik oder einer ähnlichen Situation am Zielort oder an einem beliebigen Punkt der Reise möglich ist, die Reise gemäß dem Reisevertrag durchzuführen, und der Reisende mit der Durchführung der Reise nicht einverstanden ist, ist der Reisende verpflichtet, Premier Sport Tour, s. r. o. mindestens 30 Tage vor Reisebeginn schriftlich zu informieren. Premier Sport Tour, s. r. o. ist verpflichtet, dem Reisenden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Informationen gemäß dem ersten Satz eine Mitteilung über die Ersatzreise zukommen zu lassen.
  • 9.1. bis 9.4. dieser AGB gelten, soweit das allgemein geltende Recht dies zulässt.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. ist nicht verantwortlich für Bedingungen und Maßnahmen, die am Ort der Rückkehr von der Reise (z. B. in der Slowakischen Republik) aufgrund der allgemein verbindlichen Gesetzgebung und anderer Maßnahmen von Behörden und staatlichen Organen festgelegt werden können (z. B. die Bedingungen einer angeordneten obligatorischen Quarantäne bei der Einreise aus dem Ausland), und dem Reisenden entstehen aus diesem Grund eine Ansprüche gegen Premier Sport Tour, s. r. o.; wenn der Reisende aus diesem Grund vom Reisevertrag zurücktritt, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung der Abfindung unberührt.

X. Insolvenzversicherung

  • Premier Sport Tour, s.r.o. ist verpflichtet, eine verpflichtende vertragliche Versicherung der Reise im Falle ihrer Insolvenz in Übereinstimmung mit dem Reisegesetz abzuschließen (Insolvenzversicherung). Premier Sport Tour, s. r. o. hat als Versicherungsnehmer einen Vertrag über die Versicherung der Reise für den Fall ihrer Insolvenz mit der Versicherungsanstalt Union poisťovňa, a. s., mit dem Sitz Karadžičova 10, Bratislava 813 60, E-Mail: union@union.sk, Telefon: 0850 111 211/ +421 2 2081 1811 als Versicherer abgeschlossen. Aufgrund dieses Versicherungsvertrags entsteht dem Reisenden als Versichertem, auf den sich der abgeschlossene Versicherungsvertrag bezieht, das Recht auf eine Versicherungsleistung in Fällen, in denen Premier Sport Tour, s. r. o. aufgrund seiner Insolvenz:
    • dem Reisenden keinen Transfer vom Aufenthaltsort im Ausland in die Slowakei bietet, wenn dieser Bestandteil der Reise ist;
    • dem Reisenden den bezahlten Vorschuss oder den Preis der Reise im Falle des Nichtstattfindens der Reise nicht zurückerstattet;
    • dem Reisenden die Differenz zwischen dem bezahlten Preis der Reise und dem Preis der teilweise erbrachten Reise nicht zurückzahlt, wenn die Reise nur teilweise erbracht wurde.
  • Neben den durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften festgelegten Pflichten ist der Reisende als Versicherter insbesondere verpflichtet:
    • spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag der Entstehung des Schadensfalls diesen dem Versicherer zu melden; die Schriftform ist im Falle von Abs. 10.1 Buchstabe a) dieser AGB nicht erforderlich,
    • dem Versicherer die notwendige Hilfeleistung bei der Feststellung des Umfangs und der Höhe seiner Ansprüche auf eine Versicherungsleistung zu stellen, insbesondere dem Versicherer den Reisevertrag und weitere Belege vorzulegen, die für die Beurteilung der Entstehung des Rechts des Versicherten auf eine Versicherungsleistung und deren Höhe entscheiden sind, sowie auch dem Versicherer eine Untersuchung zu ermöglichen, die damit verbunden ist;
    • gegenüber einem anderen das Recht auf Schadensersatz oder ein ähnliches Recht sicherzustellen.
  • Wenn der Reisende als Versicherter eine der vorgenannten Pflichten verletzt, ist der Versicherer berechtigt, die Versicherungsleistung je nachdem, welchen Einfluss diese Verletzung auf den Umfang der Pflicht des Versicherers zur Zahlung hat, zu senken.
  • Eine ausführliche Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung der Reise für den Fall der Insolvenz des Reisebüros steht dem Reisenden auf Anfrage bei Premier Sport Tour, s. r. o. zur Verfügung.

B. TICKETS

XI. Begriffe und Definitionen

  • Der „Veranstalter“ ist ein Subjekt, dass die Veranstaltung veranstaltet und/oder sicherstellt und/oder organisiert und/oder vermittelt.
  • Die „Veranstaltung“ ist ein Sportwettkampf oder eine andere öffentliche oder geschlossene Veranstaltung gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Charakters, die ein Veranstalter veranstaltet und für deren Eintritt in der Regel ein Ticket erforderlich ist, dessen Sicherstellung Gegenstand des Ticketvertrags ist.
  • Der „Käufer“ ist eine natürliche oder juristische Person, die mit HOCKEY TOUR s.r.o. einen Ticketvertrag schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form und Weise, wie in diesen AGB festgelegt, abgeschlossen hat.
  • Ticketvertrag“ ist der Vertrag zwischen HOCKEY TOUR s.r.o. und dem Käufer, in dem sich HOCKEY TOUR s.r.o. verpflichtet, dem Käufer ein Ticket bereitzustellen und der Käufer verpflichtet sich, HOCKEY TOUR s.r.o. den Preis für die Bereitstellung des Tickets zu zahlen.
  • Ein „Ticket“ ist eine Bescheinigung, die ihrem Besitzer gegen eine Gebühr (in der Regel einmalig) den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Stadions, zu einem Saal oder zu einer Veranstaltung ermöglicht, für die das Ticket gekauft wurde.

XII.     Abschluss des Ticketvertrags

  • Die Sicherstellung eines Tickets für den Reisenden wird als Einzelleistung gemäß diesen AGB betrachtet. Das Angebot auf der Website, das Formular mit den Standardinformationen, der Katalog oder eine andere schriftliche Form des Angebots bilden ebenso wie diese AGB einen Bestandteil des Ticketvertrags, wobei vor diesen AGB die ausschließlichen, gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bedingungen Vorrang haben.
  • Als Abschluss des Ticketvertrags „in sonstiger geeigneter Form“ wird unter anderem auch jede der folgenden Vorgehensweisen betrachtet:
    • die Bestellung eines Tickets über ein Onlinebestellsysteme auf der Seite skwww.sportstour.skwww.hokejtour.skwww.focitour.huwww.fotbaltour.czwww.hokejtour.czwww.fussballtour.atwww.fussballtour.chwww.footballtour.orgwww.fotbaltour.rowww.fudbaltour.bawww.fudbaltour.mewww.nogomettour.hr(„Internetportal“), durch das anschließende Abschicken eines entsprechenden Angebots seitens HOCKEY TOUR s. r. o. an den Käufer; und durch die Bestätigung des Angebots durch den Käufer (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
    • direkter Kauf von Tickets über das Internetportal auf elektronischem Wege;
    • die Bestellung von Tickets per E-Mail von Seiten des Käufers, die anschließende Zusendung eines entsprechenden Angebots von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. an den Käufer und die Bestätigung des Angebots durch den Käufer (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
    • die telefonische Bestellung von Tickets durch den Käufer, die anschließende Zusendung eines entsprechenden Angebots von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. an den Käufer und die Bestätigung des Angebots durch den Käufer (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail);
    • die persönliche Bestellung von Tickets durch den Käufer in einer Verkaufsstelle von HOCKEY TOUR s. r. o., die anschließende Zusendung eines entsprechenden Angebots von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. an den Käufer und die Bestätigung des Angebots durch den Käufer (in der Regel folgt die Zusendung einer Bestätigung von Seiten der HOCKEY TOUR s. r. o. zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail).
  • Nimmt der Käufer das Ticketangebot von HOCKEY TOUR s.r.o. nicht insgesamt an, sondern wählt er einzelne Tickets aus, kommt der Ticketvertrag erst mit der Bestätigung der Auswahl des Käufers durch HOCKEY TOUR s.r.o. zustande. (HOCKEY TOUR s. r. o. schickt dem Käufer die Bestätigung zusammen mit einer Proformarechnung per E-Mail zu).
  • Ungeachtet der in den Absätzen 12.2. und 12.3. dieser AGB genannten Bedingungen gilt der Ticketvertrag erst mit der Zahlung der Anzahlung oder des gesamten vereinbarten Preises (wie von HOCKEY TOUR s. r. o. festgelegt) auf der Grundlage der von HOCKEY TOUR s. r. o. ausgestellten Rechnung als gültig und wirksam abgeschlossen.
  • Mit dem Abschluss des Ticketvertrags nimmt der Käufer zur Kenntnis, dassHOCKEY TOUR s. r. o. nicht der Veranstalter der Veranstaltung ist, für die sie dem Käufer die Eintrittskarten zur Verfügung stellt, und daher nicht für etwaige Mängel der mit der Veranstaltung verbundenen Leistungen haftet, keine Verantwortung für die Durchführung, den Ablauf und die Organisation der Veranstaltung und auch nicht für etwaige Änderungen, Unterlassungen oder sonstige Einschränkungen übernimmt, die für die Veranstaltung gelten können. Der Käufer ist sich bewusst, dass es nach dem Kauf der Tickets zu einer Terminänderung, zur Absage oder zu einer Änderung der Organisation der Veranstaltung, für die er das Ticket erworben hat, kommen kann. HOCKEY TOUR s.r.o. wird den Reisenden über die Änderung des Datums, die Absage oder die Organisation der Veranstaltung unverzüglich per E-Mail oder über das Internetportal oder in anderer geeigneter Form informieren, soweit dies möglich ist.

XIII.    Ticket

  • Ticketarten:
    • Ein Papierticket ist in Papierform ausgestellt. Diese Art von Ticket enthält in der Regel (was jedoch keine Gültigkeitsbedingung ist) die Bezeichnung der Veranstaltung, das Veranstaltungsdatum, die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns, den Veranstaltungsort, die Nummer oder eine andere Kennzeichnung des Sektors/Sitzplatzes, den Ticketpreis, einen QR-Code oder einen Barcode, die Identifikation des Veranstalters der Veranstaltung und die Identifikationsnummer des Tickets;
    • Das Ticket in elektronischer Form ist zum Ausdrucken bestimmt. Der Käufer ist nur dann berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen, für die ein elektronisches Ticket gekauft wurde, wenn er das elektronische Ticket auf ein sauberes Blatt Papier im A4-Format auf einem Laserdrucker ausgedruckt hat, ohne jegliche Überdeckung des Textes, in der ursprünglichen Größe ohne Verkleinerung und Vergrößerung; jedes elektronische Ticket muss auf ein separates Blatt Papier (Format A4) ausgedruckt werden. Diese Art von Ticket enthält in der Regel (was jedoch keine Gültigkeitsbedingung ist) die Bezeichnung der Veranstaltung, das Veranstaltungsdatum, die Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns, den Veranstaltungsort, die Nummer oder eine andere Kennzeichnung des Sektors/Sitzplatzes, den Ticketpreis, einen QR-Code oder einen Barcode, die Identifikation des Veranstalters der Veranstaltung und die Identifikationsnummer des Tickets;
    • Das Ticket in elektronischer Form (sog. mobiles Ticket) ist ausschließlich für Mobiltelefone bestimmt, die unter Verwendung der entsprechenden App in der Lage sind, einen spezifischen QR-Code zu speichern (sog. Smartphones). Der Käufer ist berechtigt, anhand des spezifischen QR-Codes, der vom Smartphone eingelesen wird, an der Veranstaltung teilzunehmen;
    • Das Ticket in Form einer aufgeladenen Klubkarte, einer sog. Dauerkarte, die der Käufer nach der Veranstaltung unverzüglich gemäß den Anweisungen des Mitarbeiters von HOCKEY TOUR s. r. o. an HOCKEY TOUR s. r. o. zurückgeben muss, da es während eines bestimmten Zeitraums wiederholt nutzbar ist, wobei gilt, dass der Käufer mit dem Einkauf einer solchen Ticketform ausschließlich den Eintritt für eine Veranstaltung an einem konkreten Tag erworben hat.
  • HOCKEY TOUR s. r. o. ist verpflichtet, dem Käufer das Ticket vor Beginn der vom Veranstalter organisierten Veranstaltung zu übergeben, wobei der Käufer zur Mitwirkung verpflichtet ist. HOCKEY TOUR s. r. o. übergibt dem Käufer das Ticket per Post, E-Mail, Kurier oder persönlich (und zwar an der Verkaufsstelle von HOCKEY TOUR s. r. o. oder am Veranstaltungsort, nach den Möglichkeiten und dem Ermessen von HOCKEY TOUR s. r. o.). Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Auswahl der Art und Weise sowie der Form der Ausfertigung und Übergabe des Tickets. Das wird vom Veranstalter und HOCKEY TOUR s. r. o. bestimmt.
  • HOCKEY TOUR s. r. o. haftet nicht für:
    • eine verspätete Lieferung der Tickets, die durch die Post bzw. den Express-Versanddienst oder irgendein anderes Subjekt, das den Transport der Tickets sicherstellt, verschuldet wurde, wenn HOCKEY TOUR s. r. o. diese rechtzeitig zum Transport bereitgestellt hat;
    • eine verspätete Lieferung der bestellten Tickets, die durch den Käufer verschuldet wurde, der die Lieferbedingungen der Post nicht respektiert bzw. seine Tickets nicht rechtzeitig abgeholt hat;
    • nicht gelieferte Tickets durch die unvollständige, nicht aktuelle oder auf irgendeine Weise falsche Angabe der Postadresse oder der E-Mail-Adresse durch den Käufer;
    • nicht gelieferte Tickets aufgrund ihrer Nichtabholung im Sitz von HOCKEY TOUR s. r. o. bzw. am Veranstaltungsort, wenn der Käufer rechtzeitig per E-Mail, telefonisch oder in einer sonstigen geeigneten Form über den Ort und die Uhrzeit der Übergabe informiert wurde;
    • nicht genutzte Tickets für die Veranstaltung.
  • HOCKEY TOUR s. r. o. verpflichtet sich, die Tickets für verschiedene Anzahlen von Teilnehmern wie folgt zu liefern:
    • bei der Bestellung 1 separaten Tickets – Platzierung des Tickets genau gemäß der ausgewählten Kategorie (nicht des Sektors) vom Plan auf der Website von HOCKEY TOUR s. r. o. bei der Bestellung des Tickets;
    • bei der Bestellung von 2 Tickets – Platzierung der Tickets zu zweit nebeneinander (darunter ist gemäß dem entsprechenden Stadion auch das Sitzen zu zweit übereinander, zu zweit diagonal voneinander entfernt oder mit einem Platz dazwischen zu verstehen) genau gemäß der ausgewählten Kategorie (nicht des Sektors) vom Plan auf der Website von HOCKEY TOUR s. r. o. bei der Bestellung des Tickets;
    • bei der Bestellung von 3 und einer größeren Anzahl von Tickets – Platzierung der Tickets zu zweit oder in separaten Zweiergruppen nebeneinander (darunter ist gemäß dem entsprechenden Stadion auch das Sitzen zu zweit übereinander, zu zweit diagonal voneinander entfernt oder mit einem Platz dazwischen zu verstehen) + 1 Single-Ticket (gemäß der Möglichkeiten und Verfügbarkeit wie in Buchstabe d) so nahe wie möglich am ursprünglichen Duo) genau gemäß der ausgewählten Kategorie (nicht des Sektors) vom Plan auf der Website von HOCKEY TOUR s. r. o. bei der Bestellung des Tickets;
    • bei der Bestellung von 4 und einer größeren geraden Anzahl von Tickets – Platzierung in separaten Zweiergruppen, von denen jede Zweiergruppe nebeneinander platziert ist (darunter ist gemäß dem entsprechenden Stadion auch das Sitzen zu zweit übereinander, zu zweit diagonal voneinander entfernt oder mit einem Platz dazwischen zu verstehen). Die Zweiergruppen werden nach Möglichkeit und Verfügbarkeit so nahe wie möglich beieinander platziert, genau gemäß der ausgewählten Kategorie (nicht des Sektors) vom Plan auf der Website von HOCKEY TOUR s. r. o. bei der Bestellung des Tickets;
    • im Falle des ausdrücklichen Wunschs um gruppenweise Sitzplätze muss diese Anforderung der HOCKEY TOUR s. r. o. mitgeteilt werden, um die Verfügbarkeit solcher Plätze prüfen und den Aufpreis für diese Bestellung festlegen zu können (zum Beispiel drei Personen nebeneinander oder vier Personen nebeneinander, wobei die Spezifika der Punkte a) bis d) berücksichtigt werden).
  • Anschauliche Visualisierung für paarweise Sitzplätze:

(d. h. das Sitzen zu zweit übereinander, zu zweit diagonal voneinander entfernt oder mit einem Platz dazwischen zu verstehen, ungeachtet der Platzierung einer Treppe oder anderer Gegenstände, die zur festen Konstruktion des Stadions/der Arena gehören).

  • HOCKEY TOUR s. r. o. behält sich das Recht zur Änderung der bestellten Ticketkategorie mit automatischer Rückerstattung des Aufpreises bei einer Herabsetzung der Kategorie vor.
  • Wird das Ticket in Form einer „Dauerkarte“, einer Klubkarte, ausgestellt, ist der Käufer verpflichtet, das Ticket unverzüglich nach der Veranstaltung gemäß den Anweisungen von HOCKEY TOUR s. r. o. unbeschädigt an HOCKEY TOUR s. r. o. zurückzugeben. Gibt der Käufer die Dauerkarte nicht an HOCKEY TOUR s. r. o. zurück, ist HOCKEY TOUR s. r. o. berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des Kartenpreises zu verlangen, die den Kosten für die Ausstellung einer neuen Dauerkarte und den damit verbundenen Kosten von HOCKEY TOUR s. r. o. entspricht.

XIV.    Ticketpreise und Zahlungsbedingungen

  • Die Ticketpreise sind Vertragspreise, die zwischen HOCKEY TOUR s. r. o. und dem Käufer ausgehandelt werden. Der verbindliche und vereinbarte Preis ist in dem von der HOCKEY TOUR s. r. o. bestätigten Ticketvertrag angegeben. Der Preis auf dem Ticket entspricht nicht dem zwischen Käufer und HOCKEY TOUR s. r. o. vereinbarten Ticketpreis, da der Preis von HOCKEY TOUR s. r. o. auch weitere Kosten für die Beschaffung des Tickets beinhaltet.
  • Ansprüche auf Rabatte macht der Käufer vor dem Abschluss des Ticketvertrags geltend. Die Rabatte können nicht nachträglich geltend gemacht werden.
  • HOCKEY TOUR s.r.o. wird in jeder Mitteilung über eine Ermäßigung des Ticketpreises den vorherigen Preis des Tickets angeben. Der bisherige Preis eines Tickets ist der niedrigste Preis, zu dem HOCKEY TOUR s.r.o. das Ticket (i) in den 30 Tagen vor der Senkung des Ticketpreises verkauft oder zur Verfügung gestellt hat oder (ii) seit dem Beginn des Verkaufs oder der Bereitstellung des Tickets, wenn HOCKEY TOUR s.r.o. das Ticket in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor der Senkung des Ticketpreises verkauft oder zur Verfügung gestellt hat. HOCKEY TOUR s.r.o. kann bei einer schrittweisen Ermäßigung des Ticketpreises als vorherigen Preis des Tickets den ursprünglichen Preis vor der ersten Ermäßigung des Ticketpreises angeben, unabhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs oder der Bereitstellung des Tickets.
  • Der Käufer ist verpflichtet, HOCKEY TOUR s. r. o. den vereinbarten Ticketpreis spätestens zu dem in der von HOCKEY TOUR s. r. o. ausgestellten Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu zahlen. Sollte der Ticketpreis nicht spätestens zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin auf dem Konto von HOCKEY TOUR s. r. o. eingegangen sein, ist HOCKEY TOUR s. r. o. berechtigt, vom Ticketvertrag zurückzutreten. Geltend gemachte Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz) sind sofort mit der Zustellung der Mitteilung über ihre Geltendmachung an den Käufer fällig.
  • Bei der Zahlung per Banküberweisung trägt der Käufer sämtliche Bankgebühren, andernfalls ist HOCKEY TOUR s. r. o. berechtigt, dem Käufer den verbleibenden Betrag nachträglich in Rechnung zu stellen.
  • Wenn im Ticketvertrag oder der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist der Käufer verpflichtet, jeglichen fälligen Betrag gegenüber HOCKEY TOUR s. r. o. an folgendes Konto zu zahlen: IBAN: SK53 1100 0000 0029 4011 1842 für Zahlungen aus der Slowakei, Österreich und der Schweiz; Kontonummer: 0301280202/0300 für Zahlungen aus der Tschechischen Republik; IBAN: HU49 1209 2000 0179 1870 0010 0004 für Zahlungen aus Ungarn.

XV. Haftungsbeschränkung

  • Im Falle des Abschlusses eines Ticketvertrags ist es für den Käufer nicht möglich, vom Ticketvertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen, da gemäß den Bestimmungen des § 7, Abs. 6, Buchstabe k) des Gesetzes Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend nur „Fernabsatzgesetz“) kann der Verbraucher nicht von einem Vertrag zurücktreten, der die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten zum Gegenstand hat und in dem sich der Verkäufer verpflichtet, diese Dienstleistungen zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erbringen, während der Ticketvertrag für eine Veranstaltung einen Vertrag darstellt, bei dem HOCKEY TOUR s. r. o. sich verpflichtet, die Dienstleistung der Bereitstellung eines Veranstaltungstickets, die eine Freizeitaktivität darstellt, zum vereinbarten Zeitpunkt oder Zeitraum der Veranstaltung zu erbringen.

C. GUTSCHEIN UND GESCHENKGUTSCHEIN

XVI.   Begriffe und Definitionen

  • Der „Gutschein“ist ein geldwerter, nicht zweckgebundener Gutschein mit MwSt.-Satz, ausgestellt von Premier Sport Tour, s. r. o. (im Falle einer Reise) oder HOCKEY TOUR s. r. o. (im Falle eines Tickets) im Zusammenhang mit einer Ersatzleistung (Reise oder Ticket), mit dem die Pflicht von Premier Sport Tour, s. r. o. oder HOCKEY TOUR s. r. o. verbunden ist, ihn von einem konkreten Reisenden/Käufer als Gegenwert für eine vom Reisenden gemäß dem Reisevertrag bestellte touristische Dienstleistung oder für die Bereitstellung eines Tickets gemäß dem Ticketvertrag zu akzeptieren. Der Gutschein ist nicht übertragbar und kann nur von dem Reisenden/Käufer in Anspruch genommen werden, auf dessen Namen er ausgestellt wurde, und dies nur im Rahmen eines Vertrags. Der Gutschein kann nur für die Art Dienstleistungen verwendet werden, für die er ausgestellt wurde (Reisen oder Tickets). Der Gutschein kann maximal für eine Dauer von 2 Jahren ab dem Tag seiner Ausstellung verwendet werden.
  • Der „Geschenkgutschein“ist ein geldwerter, nicht zweckgebundener Gutschein mit MwSt.-Satz, ausgestellt von Premier Sport Tour, s. r. o. (im Falle einer Reise) oder HOCKEY TOUR s. r. o. (im Falle eines Tickets), mit dem die Pflicht von Premier Sport Tour, s. r. o. oder HOCKEY TOUR s. r. o. verbunden ist, ihn von jedem Reisenden/Käufer als Gegenwert für bei Premier Sport Tour, s. r. o. bestellte Dienstleistungen gemäß dem Reisevertrag oder bei HOCKEY TOUR s. r. o. bestellte Dienstleistungen gemäß dem Ticketvertrag zu akzeptieren. Der Geschenkgutschein ist übertragbar und kann somit von jedem Reisenden/Käufer genutzt werden, jedoch nur im Rahmen eines Vertrags. Der Geschenkgutschein kann nur für die Art Dienstleistungen (Reisen oder Tickets) verwendet werden, für die er ausgestellt wurde. Der Geschenkgutschein kann bis zum Ende des Kalenderjahres eingelöst werden, das auf das Jahr folgt, in dem er ausgestellt wurde.

XVII. Verwendung des Gutscheins und des Geschenkgutscheins

  • Der Reisende/Käufer ist berechtigt, den von Premier Sport Tour, s.r.o. oder HOCKEY TOUR s.r.o. ausgestellten Gutschein oder Geschenkgutschein zur Zahlung des Reise-/Ticketpreises gemäß den von Premier Sport Tour, s.r.o. und/oder HOCKEY TOUR s.r.o. angegebenen Bedingungen zu verwenden.
  • Der Nennwert des Gutscheins oder Geschenkgutscheins wird auf den Preis der Reise/des Tickets angerechnet.
  • Der Nennwert des Gutscheins oder Geschenkgutscheins oder eines Teils davon kann nicht in Geld an den Reisenden/Käufer ausgezahlt werden, es wird nichts auf ihn herausgegeben (d. h. wenn der Preis der Reise/des Tickets niedriger ist, wird die Differenz zwischen dem Nennwert und dem Preis dem Reisenden/Käufer nicht zurückerstattet) und er kann nicht an Premier Sport Tour, s.r.o. oder HOCKEY TOUR s.r.o. zurückgegeben werden; das Vorstehende gilt, soweit nicht zwingende Bestimmungen allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen.

D. GEMEINSAME UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Der Vertrag unterliegt dem Recht der Slowakischen Republik unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die ein anderes Recht als das Recht der Slowakischen Republik bestimmen würden. Im Falle von Streitigkeiten sind die Gerichte der Slowakischen Republik zuständig.
  • Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Vertrag nur auf die für den Abschluss des Vertrags festgelegte Weise geändert oder beendet werden kann, d. h. in schriftlicher oder anderer geeigneter Form. Als schriftliche oder andere geeignete Form der Änderung oder Beendigung des Vertrags wird auch eine Rechtshandlung durch elektronische Mittel (z. B. E-Mail) betrachtet, die eine Festhaltung des Inhalts der Rechtshandlung und eine Bestimmung der Person, die diese Rechtshandlung vorgenommen hat, ermöglicht.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. und/oder HOCKEY TOUR s. r. o. ist berechtigt, den Inhalt einer Schriftsache dem Reisenden und dem Käufer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen und ihm die Schriftsache anschließend gemäß Abs 18.2 zuzustellen. Die Schriftsache wird in diesem Falle bereits mit dem Moment der telefonischen Mitteilung ihres Inhalts an den Reisenden und Käufer bzw. mit dem Moment des Abschickens der E-Mail als zugestellt betrachtet.
  • Die Slovenská obchodná inšpekcia (dt. Slowakische Handelsaufsicht) ist die Aufsichtsbehörde, welche die Einhaltung der Pflichten von Premier Sport Tour, s. r. o. und/oder HOCKEY TOUR s. r. o. gemäß den allgemein verbindlichen Vorschriften kontrolliert. Streitsachen, die zwischen Premier Sport Tour, s. r. o. und/oder HOCKEY TOUR s. r. o. und dem Reisenden/Käufer, die Verbraucher sind, entstehen, können auch außergerichtlich beigelegt werden und zu diesem Zweck kann ein Antrag auf Eröffnung einer alternativen Streitbeilegung durch ein Subjekt der alternativen Streitbeilegung gemäß dem Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreits in geltender Fassung eingereicht werden. Ein aktuelles Verzeichnis der Subjekte, die zur alternativen Streitbeilegung befugt sind, ist verfügbar unter: https://www.mhsr.sk/obchod/ochrana-spotrebitela/alternativne-riesenie-spotrebitelskych-sporov-1/zoznam-subjektov-alternativneho-riesenia-spotrebitelskych-sporov-1

Der Reisende/Käufer kann, wenn er Verbraucher ist, seine Rechte und Ansprüche auch mittels der Europäischen Plattform zur Streitbeilegung online geltend machen, verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=SK 

  • Verantwortliche Person, über die der Reisende schnell Premier Sport Tour, s. r. o. oder HOCKEY TOUR s. r. o. kontaktieren, Hilfe bei Schwierigkeiten anfordern oder eine Reise/ein Ticket reklamieren kann, wenn er einen Verstoß gegen den Reisevertrag während der Reise/den Ticketvertrag während der Veranstaltung feststellt: Branislav Cingeľ (bzw. ein vorübergehender Vertreter unter der gleichen E-Mail-Adresse + Telefonnummer), Teslova 19 821 02, Bratislava / info@futbaltour.sk / 00421 948 589989.
  • Eine eventuelle Ungültigkeit einiger Bestimmungen der AGB und des Vertrags hat keinen Einfluss auf den übrigen Inhalt.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. und HOCKEY TOUR s. r. o. behalten sich das Recht vor, die Daten und Informationen über Dienstleistungen, Preise und Reisebedingungen, die im Katalog oder im Angebotsblatt von Premier Sport Tour, s.r.o. und/oder HOCKEY TOUR s.r.o. oder im Standardinformationsformular enthalten sind, zu aktualisieren und zu ändern.
  • Premier Sport Tour, s. r. o. und HOCKEY TOUR s. r. o. haften nicht für den Inhalt der im Katalog veröffentlichten Werbeseiten und anderer Materialien, die von Premier Sport Tour, s. r. o. und/oder HOCKEY TOUR s. r. o. herausgegeben oder auf dem Internetportal veröffentlicht und von Dritten zur Verfügung gestellt werden, und haften nicht für die Richtigkeit der in den Prospekten Dritter enthaltenen Daten, deren Herausgeber sie nicht ist und deren Inhalt sie nicht beeinflussen kann.
  • Wenn sich die Definition der Reise oder des Tickets im Katalog vom Vertrag unterscheidet, hat der Vertrag stets Vorrang.

 

Bratislava, den 01.11. 2021